Ritter Einbau-Toaster ET10 klappbar ab 30cm Schubkasten Breite

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Produktinformationen "Ritter Einbau-Toaster ET10 klappbar ab 30cm Schubkasten Breite"

Der RITTER Einbau-Toaster ET10 wird von einem Handgriff aufgeklappt und steht funktionsbereit in der geöffneten Schublade. Das wärmeisolierte Gehäuse und die Automatische Abschaltung beim Einklappen des Geräts, sorgt für die erforderliche Sicherheit.

Information zum Produkt:

  • Wärmeisoliertes Gehäuse aus Edelstahl
  • Aufstellmechanik aus Metall
  • Integrierte Brötchenauflage
  • Röstgradeinstellung mit LED-Anzeige
  • Automatische Röstgutzentrierung
  • Auftaufunktion
  • Aufwärmfunktion
  • Automatische Abschaltung bei Klemmen des Toastes
  • Seperate Stopptaste zur Unterbrechnung des Toastvorgangs
  • Krümmelfach
  • Sicherheits-Abschaltautomatik beim Einklappen des Geräts

Maße und Detail:

  • TÜV Rheinland/GS-Zeichen, Schutzklasse 1
  • 220-240 Volt, 850-950 Watt
  • Gewicht: ca. 2 kg
  • Maße im eingeklappten Zustand: H 75 mm,B 178 mm, T 400mm

Installation, Nutzung, Garantie:

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Hinweis:

Unabhängig dieser Garantie Erklärung stehen Ihnen als Verbraucher Ihre gesetzlichen Rechte, einschließlich festgelegtem Gewährleistungsrecht, uneingeschränkt zu.
Eine Garantie ist nicht gesetzlich geregelt. Sie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers – nicht des Händlers kuechenkonsum. Der Hersteller ritterwerk GmbH entscheidet selbst, was die Garantie abdeckt und wie lange sie gilt. Die Garantie für den zugeordneten Artikel wird wie folgt vom Hersteller definiert:

Herstellergarantie


Garantiebedingungen

Für alle ritter Geräte leistet ritterwerk eine 2-jährige Herstellergarantie, gerechnet ab Kaufdatum und nach Maßgabe der EU-Gewährleistungsrichtlinien. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche nach § 437 ff. BGB bleiben von dieser Regelung unberührt. Die Herstellergarantie gilt für alle innerhalb der europäischen Union verkauften Geräte.

Innerhalb der Garantiezeit beseitigen wir kostenlos alle Mängel, die nachweislich auf Fabrikations- oder Materialfehler zurückzuführen sind. Es bleibt unserer Wahl überlassen, ob wir das Gerät ganz oder in Teilen ersetzen oder ausbessern.

Eine Garantiereparatur oder ein Garantieersatz verlängert nicht die Garantiezeit – weder für die ersetzten Teile noch für das ganze Gerät.

Alle über die vorstehende Garantie hinausgehenden Schadensersatzansprüche, unter anderem Ansprüche auf Ersatz des Montageaufwands, sind ausgeschlossen.

Von der Garantie ausgeschlossen sind natürliche Verschleiß- und Abnutzungserscheinungen, Verschleißteile wie z.B. die Schärfe des Rundmessers und Schäden, die durch Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung entstehen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Schäden, die durch unsachgemäßen Einbau, die Verwendung aggressiver Reinigungsmittel, durch unbefugte Eingriffe in das Gerät sowie Veränderungen an Gerät, Netzkabel oder Netzstecker entstehen.

Voraussetzung für die Garantieleistung ist, dass dem Gerät bei der Einsendung der Kaufbeleg beiliegt.

Bitte setzen Sie sich mit uns in Verbindung, bevor Sie das Gerät zur Garantie-Reparatur schicken. Wir senden Ihnen einen vorbereiteten Paketaufkleber zur kostenfreien Rücksendung.

 

Garantiebedingungen Einbausysteme

gültig für ritter Einbausysteme mit Rechnungsdatum ab 01. Januar 2015

Über die oben beschriebene Herstellergarantie hinaus leistet ritterwerk für alle ritter Einbausysteme, welche nach dem 01.01.2015 im Rahmen eines Werkvertrags (d.h. mit einer individuell geplanten Küche) verkauft und von Fachpersonal (Küchenmonteur, Schreiner etc.) montiert bzw. eingebaut wurden, eine 5-jährige Herstellergarantie, gerechnet ab Kaufdatum. Als Nachweis gilt der Kaufbeleg der kompletten Küche. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsansprüche nach § 437 ff. BGB bleiben von dieser Regelung unberührt. Die Herstellergarantie gilt für alle innerhalb der europäischen Union verkauften Geräte.

Garantiegeber:

ritterwerk GmbH
Industriestraße 13
82194 Gröbenzell

Telefon: 08142 / 44016-0
Telefax: 08142 / 44016-70
E-Mail: info@ritterwerk.de

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