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- Artikel-Nr.: 10025177
Fleckenreiniger Treffer Fleckenfrei 200ml für die Behandlung von Textilien und Kleidung - biologisch abbaubar wird von der Firma Europart angeboten. Treffer Fleckenreiniger "Fleckenfrei" Ideal zur Vorbehandlung von Flecken auf zu reinigenden Textilien, Teppichen, Mänteln, Leder, Möbeln, etc. Entfernt selbst hartnäckige Flecken wie Ketchup, Pollen, Blut, Motoröl, Rotwein, Lippenstift, Klebstoffe, Filzstift, usw. Anwendung/ Einsatzgebiete: Fleckenentfernung von: Blut, Pollen, Ketchup, Mayonaise, Motoröl, Klebstoffe, Rotwein, Lippenstift, nasse Farbe, Filzstift und Fett Geeignet für: Kleidung, Textilien, Teppiche, Jacken, Leder, Vorhänge, (Sport)Schuhe, Autositze und Möbel Tipp: Treffer ist ein leistungsstarkes Reinigungsmittel, welches vorab auf den Fleck aufgebracht wird. Danach kann die Kleidung gewaschen werden. Warnung: Beachten Sie die Pflegehinweise auf der Kleidung bzw. auf dem zu behandelnden Material, bevor Sie das Produkt verwenden. Prüfen Sie die Farbechtheit der Textilien. Bei Verfärbung nicht verwenden. Enthält Orangenextrakt (d-Limonenen), 30% und mehr aliphatische Kohlenwasserstoffe
Weitere Informationen:
- Artikelnummer: 10025177
- Infonummer: 10025177
- Marke: Europart
- Ursprungsland: Niederlande
Merkmale:
Mögliche Aufdrucke:
Treffer FleckenfreiMaße und Details:
- Merkmale: für die Behandlung von Textilien und Kleidung - biologisch abbaubar
- Gewicht: 0.2058 Kg
- Höhe: keine Angabe vorhanden
Hinweise und Gefahrenmerkmale:
- c) GHS 02 Gefahr: Flamme (Bsp. Entzündbare Flüssigkeiten)
- keine Angabe vorhanden
- GHS02 Gefahr
Hinweise und Gefahrenmerkmale:
- c) GHS 07 Gefahr: Ausrufezeichen (Bsp. Akute Toxizität, Kat.4, Hautreizend, Kat.2)
- keine Angabe vorhanden
- GHS07 Gefahr
Hinweise und Gefahrenmerkmale:
- c) GHS 09 Gefahr: Umwelt (Gewässergefährdend)
- keine Angabe vorhanden
- GHS09 Gefahr
Hinweise und Gefahrenmerkmale:
- H222 Physikalische Gefahr
- Extrem entzündbares Aerosol.
- H222
Hinweise und Gefahrenmerkmale:
- H229 Physikalische Gefahr
- Behälter steht unter Druck: Kann bei Erwärmung bersten.
- H229
Hinweise und Gefahrenmerkmale:
- H315 Gesundheitsgefahr
- Verursacht Hautreizungen.
- H315
Hinweise und Gefahrenmerkmale:
- H317 Gesundheitsgefahr
- Kann allergische Hautreaktionen verursachen.
- H317
Hinweise und Gefahrenmerkmale:
- H410 Umweltgefahr
- Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung.
- H410
Hinweise und Gefahrenmerkmale:
- P102 Allgemeines
- Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
- P102
Hinweise und Gefahrenmerkmale:
- P210 Prävention
- Von Hitze / Funken / offener Flamme / heißen Oberflächen fernhalten. Nicht rauchen.
- P210
Hinweise und Gefahrenmerkmale:
- P211 Prävention
- Nicht gegen offene Flamme oder andere Zündquelle sprühen.
- P211
Hinweise und Gefahrenmerkmale:
- P251 Prävention
- Behälter steht unter Druck: Nicht durchstechen oder verbrennen, auch nicht nach der Verwendung.
- P251
Hinweise und Gefahrenmerkmale:
- P261 Prävention
- Einatmen von Staub / Rauch / Gas / Nebel / Dampf / Aerosol vermeiden.
- P261
Hinweise und Gefahrenmerkmale:
- P273 Prävention
- Freisetzung in die Umwelt vermeiden.
- P273
Hinweise und Gefahrenmerkmale:
- P280 Prävention
- Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz / Gesichtsschutz tragen.
- P280
Hinweise und Gefahrenmerkmale:
- P410+P412 Aufbewahrung
- Vor Sonnenbestrahlung schützen und nicht Temperaturen von mehr als 50 °C aussetzen.
- P410+P412
Hinweise und Gefahrenmerkmale:
- P501 Entsorgung
- Inhalt / Behälter … zuführen. (Siehe Sicherheitsdatenblatt.)
- P501
Transportbestimmungen:
- keine Angabe vorhanden
- 02. Jan
Transportbestimmungen:
- Klasse 2: Gase. Darunter fallen:
- Verdichtete Gase.
- Unter Druck verflüssigte Gase.
- Tiefkalt verflüssigte Gase.
- Unter Druck gelöste Gase.
- Druckgaspackungen (Spraydosen) und Gefäße klein mit Gas (Gaskartuschen, Gaspatronen).
- Andere Gegenstände, die Gas unter Druck enthalten.
- Nicht unter Druck stehende Gase, besonderen Vorschriften unterliegen (z.B. Gasproben).
- Leere, ungereinigte Verpackungen. Beispiele: Acetylen, Sauerstoff, Stickstoff, Kohlensäure. (Quelle: www.feuerwehr-lehre.de)
- 2
Transportbestimmungen:
- Druckgaspackungen
- 1950